Beschreibung
für Bewegungsmelder-Aufsätze, Dimm- und Funk-Tasten ab 2013:
230 V~, 50/60 Hz
Leistungsaufnahme (Standby) < 0,3 W
230 V Glüh- und Halogenlampen 2300 W
elektronische Trafos und Bi-Mode Trafos 1500 W
dimmbare konventionelle Trafos 1500 VA
Leuchtstofflampen in Duo-Schaltung 1000 W
Leuchtstofflampen unkompensiert 1100 VA/Kanal
Leuchtstofflampen parallelkompensiert 1000 W/130 µF
Leuchtstofflampen mit EVG 1000 W
Kompaktleuchtstofflampen mit EVG 22 x 20 W
dimmbare Energiesparlampen 440 W
230 V Retrofit-LED-Lampen 440 W
Kontakt-Mindestlast ca. 15 W
Betriebstemperatur -5 - +45 °C
relative Luftfeuchte 0 - 65 % keine Betauung
Nebenstellenanzahl unbegrenzt
Nebenstellen-Leitungslänge max. 50 m
Lastleitungslänge max. 100 m
Schraubklemmen für max. 1 x 4 / 2 x 2,5 mm²
Einbautiefe Gehäuse 22 mm
Einbautiefe der Krallenführung 32 mm
Neutralleiter erforderlich!
Umfangreiche Sende- und/oder Empfangsfunktionen in Verbindung mit Funk Aufsätzen.
Für störungsfreien Betrieb empfehlen wir Tronic-Trafos.
niedriger Eigenenergiebedarf
mit Nebenstelleneingang für Taster (Schließer) Einflächenbedienung und Bewegungsmelder Nebenstelle
auch als Tast-Relaisschalter einsetzbar
bei Abzug des Aufsatzes bleibt der Schaltzustand für 10 s erhalten
keine leitende Verbindung zwischen Tragring und Spreizkrallen
mit Schraubklemmen
Zubehör:
Taste 1fach: Best.-Nr. 8514 11 xx
Funk Taste 1fach quicklink: Best.-Nr. 8514 51 xx
Funk Taste 4fach quicklink: Best.-Nr. 8564 81 xx
Funk Zeitschaltuhr quicklink: Best.-Nr. 8574 52 xx
Bewegungsmelder, IR- und Funk-Bewegungsmelder quicklink: Best.-Nr. 8534 xx xx
Installationshinweis gemäß § 13 NAV Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einem Anschlusswert von 230V je nach Leistungswert mit einem Schutzkontaktstecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert werden. Sollte das Gerät über einen Festanschluss verfügen, so ist ein Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen. Alle Geräte mit einem Anschlusswert ab 400V sind über einen geeigneten Starkstromanschluss zu betreiben und dürfen ausschließlich von einem Elektrofachmann angeschlossen werden. Bei Geräten deren Nennleistung mehr als 12KW beträgt, wird eine Zustimmung Ihres Netzbetreibers erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vor der Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Ein solches Installationsunternehmen ist Ihnen dabei behilflich die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.
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