Es gibt verschiedene Arten von Leuchtmitteln, die jeweils für unterschiedliche Einsatzzwecke geeignet sind. Die gängigsten Bauformen sind:
Glühlampen: Traditionelle Glühlampen werden für eine allgemeine Beleuchtung verwendet. Sie sind kostengünstig, erzeugen warmes Licht, haben jedoch einen hohen Energieverbrauch und eine begrenzte Lebensdauer. (Auslaufmodell seit 01.09.2012)
Halogenlampen: Halogenlampen sind effizienter als Glühlampen und erzeugen ein helles, weißes Licht. Sie werden oft für Akzentbeleuchtung, Strahler oder Arbeitsleuchten eingesetzt. (Im Modell Niedervolt Halogenlampe Auslaufmodell seit spätestens 01.09.2021)
Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen): Energiesparlampen sind eine energieeffiziente Alternative zu Glühlampen. Sie haben eine längere Lebensdauer und niedrigeren Energieverbrauch. Sie sind vielseitig einsetzbar und eignen sich für die allgemeine Beleuchtung in verschiedenen Räumen. (Auslaufmodell seit 25.02.2023)
LED-Lampen: LEDs (Light Emitting Diodes) sind äußerst energieeffizient, haben eine lange Lebensdauer und bieten vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. Sie sind in verschiedenen Formen und Farbtemperaturen erhältlich und eignen sich für nahezu alle Beleuchtungszwecke, von der Innen- bis zur Außenbeleuchtung.
Leuchtstofflampen: Leuchtstofflampen sind für Bereiche mit hoher Helligkeitsanforderung geeignet, wie z.B. Büros, Geschäfte oder industrielle Umgebungen. Sie bieten eine gute Farbwiedergabe und hohe Effizienz.
(Bis auf T5 und T8, die ab 25.08.2023 verboten sind, sind diese Arten von Lampen bereits als Auslaufmodelle gekennzeichnet)
Die Wahl der richtigen Bauform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem gewünschten Lichtstil, der Energieeffizienz, der Helligkeit und dem Anwendungsbereich. Es ist ratsam, die spezifischen Anforderungen und Vorlieben zu berücksichtigen, um das geeignete Leuchtmittel auszuwählen.
Beachten Sie zudem die aktuelle Gesetzgebung zu zugelassenen Leuchtmitteln. Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR.)