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Die Fördermittel sind ausgeschöpft – keine Antragstellung mehr möglich!

So günstig war Photovoltaik noch nie

Glueckliche Familie mit Elektroauto und Haus mit Solaranlage

Jetzt bis zu 10.200 Euro Zuschuss vom Staat sichern!

Informationen zur KfW-Förderung 442 „Solarstrom für Elektroautos“

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW-Bank den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Strom­speicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem und klima­freund­lichem Solar­strom aufladen können. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die neue KfW-Förderung 442 sowie passende Produkte.

ZUVERLÄSSIGKEIT
NACHHALTIGKEIT
UNABHÄNGIGKEIT
LANGFRISTIGE RENDITE

Das Wichtigste zum KfW-Förderung 442 „Solarstrom für Elektroautos“

  • Maximaler Zuschuss von 10.200 Euro
  • für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher 
  • für Eigentümer*innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen 
  • Fördertopf mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro

So läuft die Antragstellung ab

Icon Dokument in einem Ordner

1) Zuschuss beantragen

Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photo­voltaik­anlage und Ihren Solar­strom­speicher bei elektroland24 bestellen bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung.

Icon Haus mit Solarmodulen auf dem Dach

2) Vorhaben umsetzen

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Lade­station, die PV-Anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation beauftragen.

Icon Hand mit Geldscheinen

3) Ab März 2024: Zuschuss erhalten

Ab März 2024 können Sie im Kundenportal der KfW Ihre Identität nachweisen und die Bestätigung für Ihr Vorhaben einreichen. Im Anschluss prüft die KfW Ihre Angaben und zahlt Ihnen den jeweiligen Zuschuss direkt auf Ihr Konto.

Photovoltaik-Produkte aus unserem Sortiment

Förderfähige Artikel hier entdecken

10 Werktage Lieferzeit

Ab 1 Artikel(n) wird dieser Artikel per Spedition versandt. Die angezeigte Lieferzeit bezieht sich in diesem Fall auf den Zeitraum, bis zur Übergabe an den Spediteur.
180kg

4.658,56 €*
Preis pro Stück
Artikel-Nr.:
BBOXHVS10.2
Herstellerartikelnummer:
HVS 10.2
Gewicht inkl. Verpackung:
180kg
7.8kg

529,95 €*
Preis pro Stück
Artikel-Nr.:
121.218
Herstellerartikelnummer:
121.218
Gewicht inkl. Verpackung:
7.8kg

sofort lieferbar

Ab 300 Artikel(n) wird dieser Artikel per Spedition versandt. Die angezeigte Lieferzeit bezieht sich in diesem Fall auf den Zeitraum, bis zur Übergabe an den Spediteur.
0.08kg

1,24 €*
Preis pro Meter
Artikel-Nr.:
H1Z2Z2-K-1
Herstellerartikelnummer:
H1Z2Z2-K 6,0QMM SW VAR.
Gewicht inkl. Verpackung:
0.08kg
0.09kg

1,99 €*
Preis pro Stück
Artikel-Nr.:
2002589
Herstellerartikelnummer:
2002589
Gewicht inkl. Verpackung:
0.09kg
0.08kg

1,99 €*
Preis pro Stück
Artikel-Nr.:
2003072
Herstellerartikelnummer:
2003072
Gewicht inkl. Verpackung:
0.08kg

Rechenbeispiel

Sehen Sie anhand dieser beiden Rechnungen, wie viel Geld Sie durch den KfW-Zuschuss sparen können. Mit ausgewählten Produkten aus unserem Shop.

Kosten:

  • PV-Anlage (Module): 4.984,71 Euro
  • Unterkonstruktion: 700 Euro
  • Wallbox: 865,13 Euro
  • Zubehör (Kabel, Stecker, Kupplungen): 300 Euro
  • Fracht: 199 Euro
  • Installations-/ Anschlusskosten: 6500 Euro
Summe Kosten: 13.548,84 Euro
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Zuschuss:

  • Zuschuss Ladestation (pauschal): 600 Euro
  • Zuschuss PV-Anlage (600 Euro pro kWp): 3.000 Euro
  • Zuschuss Batteriespeicher (250 Euro pro kWh): 1.250 Euro
Summe Zuschuss: 4.850 Euro
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Eigenanteil: 8.698,84 Euro

Ersparnis: 35,8%

Kosten:

  • PV-Anlage (Module): 8.568,74 Euro
  • Unterkonstruktion: 1.400 Euro
  • Wallbox: 865,13 Euro
  • Zubehör (Kabel, Stecker, Kupplungen): 350 Euro
  • Fracht: 199 Euro
  • Installations-/ Anschlusskosten: 10.000 Euro
Summe Kosten: 21.382,87 Euro
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Zuschuss:

  • Zuschuss Ladestation (pauschal): 600 Euro
  • Zuschuss PV-Anlage (600 Euro pro kWp): 6.000 Euro
  • Zuschuss Batteriespeicher (250 Euro pro kWh): 2.500 Euro
Summe Zuschuss: 9.100 Euro
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Eigenanteil: 12.282,87 Euro

Ersparnis: 42,56%

Noch Fragen?

Fragen zu Antragstellung und Wohngebäude

Ab dem 26.09.2023 können Sie einen Antrag auf die neue Förderung online über das Kundenportal "Meine KfW" stellen.

Eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG) bzw. private Eigentümer, die Teil einer WEG sind, können keinen Förder­antrag stellen. Antrags­berechtigt sind aus­schließlich private Eigen­tümer von selbst­genutzten Wohn­gebäuden.

Für die Antragstellung benötigen Sie einen Kosten­voranschlag Ihres Fach­unternehmens und Unter­lagen zu De-minimis-Beihilfen, sollten Sie diese im laufenden oder in den vergangenen zwei Kalender­jahren erhalten haben.
Nein, bezuschusst werden ausschließlich Vorhaben an bestehenden Wohn­gebäuden.
Nein, für Maßnahmen am Zweit­wohn­sitz oder Ferien­haus kommt dieser Zuschuss nicht in Frage. Das Wohn­haus muss Ihr Erst-, Haupt- oder alleiniger Wohnsitz sein.

Fragen zu Voreigentum

Ja, wenn Sie eine fabrikneue, unbenutzte und ungebrauchte Ladestation kaufen, die in der Liste der förder­fähigen Lade­stationen geführt ist. Für die bereits vor­handene Lade­station ist keine Förderung möglich.
Wenn Sie bereits eine Photovoltaik­anlage besitzen, ist eine Förderung nur dann möglich, wenn Sie die Photovoltaik­anlage um mindestens 5 kWp erweitern und einen fabrikneuen Wechselrichter kaufen. Alternativ können Sie zusätzlich zu der bestehenden eine komplett neue PV-Anlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter errichten.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie einen fabrikneuen Speicher kaufen. Eine Erweiterung der vorhandenen Speicher­kapazität erfüllt die Förder­voraussetzung nicht.

Fragen zum Elektroauto

Nein, das Elektroauto muss bestellt sein, bevor Sie den Antrag stellen.
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie vor Antrag­stellung ein Elektro­auto (kein Hybrid­fahrzeug) besitzen oder zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt haben. Das Elektro­auto muss auf Sie oder eine in Ihrem Haus­halt lebende Person zugelassen sein.
Ausschließlich rein batterie­betriebene Elektro­autos im Sinne des § 2 Nr. 2 des Elektro­mobilitäts­gesetzes (EmoG) der Klassen M1 und N1 erfüllen die Antrags­voraus­setzungen. Dies sind PKW für maximal 9 Personen und Fahr­zeuge mit einem zulässigen Gesamt­gewicht von maximal 3,5 Tonnen.
Nein, ein Dienstwagen erfüllt die Förder­voraus­setzungen nicht – auch dann nicht, wenn Sie ihn privat nutzen und laden. Die Voraus­setzung ist, dass das Elektro­auto auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist. Dies erfüllen Dienst­wagen, die auf den Arbeit­geber zugelassen sind, nicht.
Nein, das ist nicht möglich. Voraus­setzung für die Förderung ist, dass Sie ein rein batterie­betriebenes Elektro­auto (BEV = Battery Electric Vehicle) nutzen.
Ja, das Elektroauto kann auch auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen sein.
Wichtig ist, dass Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person das Elektro­auto für mindestens drei Jahre nutzen. Sie können das Elektro­auto in dieser Zeit wechseln. Wichtig ist, dass es sich weiterhin um ein Elektro­auto handelt und dieses auf ein Haushalts­mitglied zugelassen ist. 
Die drei Jahre Nutzungs­dauer zählen ab dem Zeit­punkt der Inbetrieb­nahme des Gesamtsystems. Sollte das Elektro­auto erst danach auf Sie oder ein Haushalts­mitglied zugelassen werden, zählen die drei Jahre ab dem Zeit­punkt der Zulassung. 
Hinweis: Falls Sie ein Elektro­auto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienst­wagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen.
Nein, bei einem Auto Abo ist das Elektro­auto auf den Anbieter zugelassen. Dies entspricht nicht den Förder­voraus­setzungen. Das Elektro­auto muss auf Sie oder eine in Ihrem Haus­halt lebende Person zugelassen sein.

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Weiterführende Informationen der KfW